MEINRENKEN

Rechtsanwalt - Fachanwalt


Die Rechtsanwaltskosten sind grundsätzlich gesetzlich im RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt. Neben der individuellen Abrede können Kosten von verschiedenen Trägern übernommen werden.

Die Beauftragung eines Fachanwaltes kostet grundsätzlich genauso viel wie die eines Rechtsanwaltes ohne diese Zusatzqualifikation.

Ein unverbindliches, persönliches Erstgespräch ist hier in der Regel kostenfrei. Bei dem Erstgespräch werden selbstverständlich auch und insbesondere die Frage der Kosten geklärt.

Rechtsschutzversicherung

Gerne übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage. Als Fachanwalt für Versicherungsrecht sind hier auch für schwierige Fälle Lösungswege bekannt, was insbesondere für die Frage der Mitversicherung, dem Umfang der Deckung oder der Frage, ob der alte Rechtschutzvertrag noch greift, einschlägig ist.

Beratungshilfe

Beratungshilfe ist in allen Fällen vorab beim zuständigen Amtsgericht des Wohnortes zu beantragen. In Zivilsachen ist damit die außergerichtliche Vertretung des eigenen Rechtsanwalts abgedeckt, in Strafsachen nur die einmalige Beratung.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird gewährt, wenn die Klage Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint und man unter die Einkommensschwelle fällt.. Dann übernimmt der Staat die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes und die Gerichtskosten – nicht jedoch die Kosten des Gegners.

Erstberatung

Die Erstberatung ist bei Verbrauchern für 226,10 EUR (190,00 EUR zzgl. MWSt.) möglich. Damit erhalten Sie die Möglichkeit abzuschätzen, ob Sie in Ihrem Falle tatsächlich eine anwaltliche Vertretung benötigen. Die Kosten werden bei einer späteren Beauftragung angerechnet.

Übernahme der Kosten durch den Schuldner / Gegner

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten durch den Dritten erstatten zu lassen. Dies ist möglich bei Verzug oder bei einer Beschädigung von Sachen (z.B. einem Verkehrsunfall). Diese Frage wird im persönlichen Erstgespräch geklärt.