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Allgemeine Hinweise

Das Transportrecht hat eine Vielzahl von Regelungen, die zum Teil aus der Transportwirtschaft direkt übernommen wurden oder Vorbild von rechtsgrundlagen (AdSp) wurden.

Eine übersichtliche und außerordentlich umfangreiche Sammlung dieseer Rechtsgrundlagen findet man auf dem Webprojekt von Prof. Dr. Karsten Otte auf www.transportrecht.de der Universität Mannheim.


Verstoß gegen § 7 c GüKG (Güterkraftverkehrsordnung)

Immer wieder trifft den Auftraggeber eines Speditions- oder Frachtvertrages den Vorwurf, bewusst oder auch fahrlässig Leistung aus diesem Vertrag durch Dritte (nachrangige Frachtführer pp.) ausgeführt zu haben, obwohl

1. keine Legitimation im Sinne des GüKG erteilt ist,

2. keine erforderliche Arbeitsgenehmigungen oder Fahrbescheinigungen erteilt sind oder

3. die Legitimation im Sinne des GüKG unzulässig verwendet wurde.

Den Auftraggeber trifft dann im die Last, sich zu verteidigen, was im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten mit sich bringen kann, da die Verstöße durch Dritte begangen wurden und gleich in höherer Anzahl vorgeworfen werden, so dass die angedrohten Bußgelder leicht über 5000 EUR liegen können.

Wichtig ist für eine erfolgreiche Verteidigung dann immer, möglichst umfassen Einsicht in die einzelnen Akte zu erhalten und die Geschäftsstruktur des betroffenen Unternehmens aufzubereiten. Es empfiehlt sich auch immer frühzeitig beim Bundesamt für Güterverkehr zu intervenieren, um anzuzeigen, dass alles Zumutbare unternommen wurde, um Gewissheit über die Legitimationen des gewerblichen Beförderers zu erhalten.