MEINRENKEN

Rechtsanwalt - Fachanwalt


Im Reiserecht gibt es neben den klassischen Ansprüchen wegen Mängeln am Urlaubsort/im Hotel immer wieder den Streitpunkt, ob man für seine Aufwendungen Ersatz bekommt und ob der Reiseveranstalter für Verspätungen haftbar zu machen ist.

Entgangener Urlaub

Im Reiserecht kann der Kunde nach § 651 f Abs. 2 BGB wegen verlorener Urlaubstage eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen; dieser Anspruch steht auch nicht erwerbstätigen Personen wie z.B. Erziehenden oder Rentnern zu.

Fluggastverordnung

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit pauschale Schadensätze geltend zu machen, um eine Entschädigung für von Fluggesellschaften verschuldete Verspätung zu bekommen.

Rail & Travel

Auch hier gibt es die Möglichkeit, wegen Verzögerungen, die durch die Bahnfahrt entstanden sind, Kosten erstattet zu bekommen und Schadenersatz zu erhalten.

Ersatz der Mehrkosten bei Nachholung des Urlaubs

Auch bei der Nachholung des Urlaubs können die Mehrkosten gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht werden, so auch bei dem Fall des frustrierten Urlaubs, aufgrund dessen man einen erneuten Urlaub (z.B. wegen Körperverletzung) machen musste.